1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden, nachfolgend Gäste genannt, und der Hotel Monopol und Metropole Luzern AG, im Folgenden als Hotel bezeichnet. So weit nachfolgend die Bezeichnung Gast verwendet wird, ist damit auch die weibliche oder genderneutrale Form mitumfasst. Die AGB gelten für sämtliche Verträge über Übernachtungsdienstleistungen und/oder Veranstaltungen, inklusiv der damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Der Einfachheit halber wird in diesen AGB – egal in Bezug auf welche Leistung – immer von Vertrag gesprochen. Vertragspartner sind der Gast und das Hotel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder ungültig sein, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen AGB-Bestimmungen nicht berührt. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Luzern Gerichtsstand, sofern kein anderer gesetzlich zwingender Gerichtsstand besteht. Es kommt für alle Vertrags-, Reservations- sowie allfällige Zusatzvereinbarungen und die allgemeinen Bedingungen ausschliesslich schweizerisches Recht zur Anwendung. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Luzern.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag über die Miete von Zimmern und anderen Räumen innerhalb des Hotels sowie Flächen im Aussenbereich, die zum Grundstück des Hotels gehören, ebenso wie der Bezug von sonstigen Lieferungen und Leistungen kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Gastes und des Hotels zustande. Als schriftliche Bestätigungen gelten auch elektronisch übermittelte Dokumente wie E-Mails und online generierte Formulare. Die vereinbarten Leistungen sind für das Hotel sowie den Gast in jeder Hinsicht rechtlich bindend.
3. Preise
Die vom Hotel kommunizierten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schliessen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein. Eine Erhöhung gesetzlicher Abgaben nach Vertragsabschluss geht zu Lasten des Gastes. Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
4. Zahlungsmodalitäten
4.1 Anzahlung / Vorauszahlung
Das Hotel führt eine Belastung der gesamten gebuchten Leistung mit der angegebenen Zahlungsart durch, sobald die gebuchte Leistung nicht mehr kostenlos stornierbar ist. Bei nicht fristgerechter Anzahlung kann das Hotel vom Vertrag (inkl. aller Leistungsversprechungen) unverzüglich (ohne Mahnung) zurücktreten und Annullierungskosten verlangen.
4.2 Belastung der Kreditkarte
Mit der Angabe der Kreditkarte bei der Buchung, stimmt der Gast einer Belastung dieser zu. Ein Beleg ist somit auch ohne Unterschrift oder Eingabe der Geimnummer gültig.
4.3 Schlussrechnung
Die Schlussrechnung umfasst den vereinbarten Preis zuzüglich allfälliger Mehrbeträge, die aufgrund zusätzlicher Leistungen des Hotels für den Gast und/oderdieihnbegleitenden Personen entstandensind. Die Schlussrechnung ist spätestens anlässlich des Check-outs am Abreisetag in Schweizer Franken bar oder per akzeptierter Debit- oder Kreditkarte zu bezahlen. Rechnungen, die auf Vereinbarung zugesandt werden, sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die vollständige Rechnungsadresse ist bei der definitiven Reservation bekannt zu geben. Der Gast haftetfür allfälligenicht bezahlteRechnungender einzelnenTeilnehmer. Der in Rechnung gestellte Betrag muss ohne Abzug bezahlt werden. Es werden keine Rabatte oder Skonti auf den geschuldeten Betrag gewährt.
4.4 Mahnwesen
Für das zustellen einer ersten Mahnung werden keine Kosten verrechnet. Jede weitere Mahnstufe wird mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 50 und allfälligen Verzugszinsen von 5%p.A. verrechnet.
4.5 Rechnungsänderung
Eine Änderung der Rechnungsadresse nach Zustellung der Rechnung wird mit einer Bearbeitungsgebühr von CHF 20 pro Rechnung verrechnet.
5. Optionen, Offerten
5.1 Die Annahmefristen für Offerten des Hotels werden in der jeweiligen Offerte festgelegt. Danach ist das Hotel nicht mehr an die Offerte gebunden.
5.2 Optionsdaten sind für beide Parteien verbindlich. Das Hotel kann nach ungenutztem Ablauf der Optionsfrist / Offerte ohne weitere Mitteilung über die offerierten Leistungen verfügen.
5.3 Zimmer werden immer freibleibend angeboten. Ein Zwischenverkauf ist somitjederzeit möglich.
6. Reservation, An- und Abreise
6.1. Eine Reservation die am Anreisetag selbst erfolgt, ist im Augenblick der Annahme durch das Hotel verbindlich.
6.2. Sollte bei Ankunft aus unvorhergesehenen Gründen die gebuchte Zimmerkategorie nicht verfügbar sein, wird dem Gast ein Zimmer der nächsthöheren Kategorie zugewiesen.
6.3. Sollten trotz einer bestätigten Reservation keine Zimmer im Hotel verfügbar sein, so muss das Hotel dem Gast einen gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen (Luftlinie 25km), Hotel einer vergleichbaren oder höheren Kategorie anbieten. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen zu Lasten des Hotels. Lehnt der Gast das Ersatzzimmer ab, so hat das Hotel vom Gast bereits erbrachte Leistungen (z.B. Anzahlungen) umgehend zu erstatten. Weitergehende Ansprüche des Gastes bestehen nicht.
6.4. Vorbehältlich anderer Vereinbarungen steht dem Gast das Recht zu, die gemieteten Zimmer ab 16 Uhr des vereinbarten Anreisetags und bis um 11 Uhr des Abreisetages zu nutzen.
6.5. Reist der Gast vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, die gesamtengebuchten Leistungen zu 100% in Rechnung zu stellen.
6.6. Das Hotelzimmer ist ausschliesslich für den registrierten Gast oder die registrierten Gäste reserviert. Das Überlassen des Zimmers an eine Dritt- person oder die Nutzung durch eine zusätzliche Person bedarf der Geneh- migung des Hotels.
6.7. Der Leistungsumfang des Vertrags bestimmt sich nach der individuell vorgenommenen und bestätigten Reservation des Gastes.
6.8. Der Kunde darf die Räume nur zum vereinbarten Zweck nutzen.
7. Annullation und Umbuchung
Bei einer Reservation von 1 bis 4 Hotelzimmern ist die Annullation bis 48 Stunden vor Anreise kostenlos. Bei späteren Annullationen oder NoShow (Nichtanreisen des Gastes) werden die Kosten für den vollen Aufenthalt berechnet. Meldet der buchende Gast weitere Gäste an, so haftet er für den gesamten, sich aus der Reservation ergebenden Rechnungsbetrag. Ausnahmen dieser Annullationskosten z.B. während Messen oder vom Hotel definierten Daten sind der Buchungsbestätigung zu entnehmen.
8. Gruppenreservationen Definition
Als Gruppen im Sinne dieser AGB gelten Zimmerreservationen mit einer Mindestzahl von 5 gebuchten Zimmern.
9. Namensliste
Die endgültige Namensliste jedes Mitgliedes der jeweiligen Gruppe muss dem Hotel bis 14 Kalendertage vor Ankunft mitgeteilt werden.
10. Annullation und Umbuchung
Bis 42 Kalendertage vor Anreise ist die Annullation kostenlos. Bei einer späteren Annullation gilt folgende Verrechnung:
41 bis 22 Tage vor Anreise 50% der vertraglich vereinbarten Leistung
1 bis 0 Tage vor Anreise 100% der vertraglich vereinbarten Leistung
Weitere Bestimmungen
11. Rücktrittsrecht
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit (auch nach der ordentlichen Annullationszeit) aus sachlich gerechtfertigtem Grund durch unverzügliche einseitige und schriftliche Erklärung ausserordentlich und mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Als sachlich gerechtfertigte Gründe gelten beispielsweise:
• eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung wird während der vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet;
• Force majeure (gemäss Art. 119 OR) oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages objektiv unmöglich machen;
• Zimmer oder Räume, die unter irreführender oder falscher Angabe, z.B. in der Person des Gastes oder des Gebrauchs- oder Aufenthaltszwecks, gebucht oder genutzt werden;
• das Hotel begründeten Anlass zur Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der vereinbarten Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit anderer Hotelgäste oder das Ansehen des Hotels beeinträchtigen kann;
• der Gast zahlungsunfähig geworden ist (Konkurs oder fruchtlose Pfändung) oder er seine Zahlungen eingestellt hat;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist. Bei einem Rücktritt des Hotels aus den vorgenannten Gründen erwächst dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz und die Entschädigung für die gebuchten Leistungen bleibt grundsätzlich geschuldet.
12. Internet
Das Hotel stellt dem Gast einen kostenlosen Zugang zum Internet (WLAN) zur Verfügung. Der Gast trägt die Verantwortung für den Gebrauch der Login-Daten. Er haftet für Missbrauch und illegales Verhalten bei der Internetnutzung.
13. Rauchen
Das Rauchen ist im gesamten Hotel nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung wird ein Betrag von CHF 350.- in Rechnung gestellt.
14. Haftung
Mitgebrachtepersönliche Gegenständebefinden sich auf GefahrdesGastes in den Räumen bzw. auf dem Hotelareal. Das Hotel übernimmt keine Bewachungs- und Aufbewahrungspflicht. Das Hotel übernimmt für den Verlust oder die Beschädigung der mitgebrachten Gegenstände keine Haftung, ausser bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Die Versicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt dem Gast. Werden Wertgegenstände wie Schmuck, Bargeld oder Wertpapiere dem Hotel nicht zurAufbewahrung übergeben, so ist die Haftung des Hotels im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wegbedungen. Das Hotel bedingt die Haftung gegenüber dem Gast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für leichte und mittlere Fahrlässigkeit weg und haftet nurbei absichtlichodergrobfahrlässigverursachtemSchaden. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unmittelbare Anzeige des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, rechtzeitig einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so besteht kein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts. Der Gast haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn, seine Begleiter bzw. Hilfspersonen verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Gast ein Verschulden nachweisen muss. Der Gast haftet für veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels gegenüber Dritten. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Solidarschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzuleiten.
15. Hunde
Hunde dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels und gegen eine besondere Vergütung von CHF 20.- pro Tag in das Hotel mitgebracht werden. Der Gast, der ein Tier in das Hotel mitbringt, ist verpflichtet, dieses Tier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäss zu halten und zu beaufsichtigen oder auf seine Kosten durch geeignete Dritte halten bzw. beaufsichtigen zu lassen. Kosten zur Behebung von Schäden oder Verunreinigung, die durch das Tier verursacht wurden, trägt der Gast.
16. Fundsachen
Fundsachen werden bei eindeutigen Eigentumsverhältnissen und Kenntnis der Wohn- oder Geschäftsadresse nachgesendet. Die Kosten und das Risiko für den Nachversand trägt der Gast.
17. Medien
Anzeigen in Medien (wie Zeitungen, Radio, Fernsehen, Internet) unter Verwendung des Firmenlogos oder Fotos, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das Hotel.
Luzern, 1. Januar 2022